04.02.2020
Erstens: Sie erhalten kurzfristig einen Termin und können so Ihr Problem zeitnah angehen und sich Linderung verschaffen.
Zweitens: Sie selbst entscheiden, wie lange die Therapie dauern soll, weil Sie nicht an eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden gebunden sind.
Drittens: Der Schutz Ihrer Privatsphäre bleibt gewahrt, weil keine Daten an Ihre Krankenkasse gehen und so niemand mitbekommt, dass Sie psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen.
Viertens: Sollten Sie bereits eine kassenärztliche Therapie in Anspruch genommen haben, haben Sie nach Abschluss der Therapie eine zweijährige Sperrfrist, in der Sie keine weiteren kassenärztlichen Psychotherapieleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Diese Sperrfrist entfällt bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie.
Johannes - 18:41:55 @ Allgemein